P L A T Z O R D N U N G

des MFC-Stremtal

 

  1.   Das Betreten des Modellflugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.  
         
  2.   Die Benützung des Modellflugplatzes des MFC-Stremtal mit Sitz in St. Michael im Burgenland ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MFC-Stremtal gestattet. Vereinsfremde Personen (Gastflieger) dürfen nur mit Genehmigung und bei Anwesenheit eines Mitglieds des MFC-Stremtal die Anlage benützen, wobei ein Versicherungsnachweis ausnahmslos beizubringen ist. Das Betreiben eines Flugmodells erfolg auf eigene Gefahr und Haftung.  
         
  3.  

Parken von Fahrzeugen nur im vorgesehenen Parkraum. Das Befahren der Rollbahn bzw. des Vorbereitungsraumes ist verboten. Ebenso ist das Befahren von fremden Grundstücken und das Parken darauf verboten. Das Befahren des Parkplatzes bei extremer Nässe (Wasserpfützen sichtbar) und tiefem Boden ist ebenfalls zu unterlassen! Vor allem bei abgesperrter Zufahrt!!! Ausgenommen sind Getränketransporte!

 
         
  4.   Die Inbetriebnahme des Senders ist nur mit entnommener Frequenzmarke gestattet, ausgenommen 2,4 GHZ-Technologie.  
         
  5.   Das Startgewicht des Modells darf 25 kg nicht übersteigen.  
         
  6.   Der Aufenthalt auf der Start- und Landebahn sowie im Vorbereitungsraum ist nur aktiven Modellfliegern bzw. Helfern erlaubt, insbesondere das Betreten der Piste ist auf das Notwendigste zu beschränken.  
         
  7.   Zuschauer und Besucher haben sich aus Sicherheitsgründen im dafür vorgesehenen Bereich hinter der Hecke bzw. vor der Hütte aufzuhalten.  
         
  8.   Der Start eines Modells darf nur erfolgen, wenn der Lärmpegel 84 dB/A, gemessen in 7 m Entfernung und 1 m Höhe, nicht übersteigt. Eine Zuwiederhandlugn führt zum Flugverbot bzw. im Wiederholungsfall zum Vereinsausschluss.  
         
  9.   Die Inbetriebnahme von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor ist an Sonn- und Feiertagen vor 9.30 Uhr, zwischen 12.00 und 13.30 Uhr sowie nach 19.30 Uhr nicht gestattet.  
         
  10.   Das Fliegen über dem Vorbereitungsraum und über dem Parkplatz ist aus Sicherheitsgründen strengstens und ausnahmslos verboten.  
         
  11.   Bei Außenlandungen sind fremde Grundstücke auf kürzestem Wege zu betreten und wieder zu verlassen. Flurschäden sind in jedem Fall zu vermeiden.  
         
  12.   Auf die Sauberkeit des Platzes, der angrenzenden Grundstücke und der Hütte ist peinlichst zu achten.  

   13.   Mit dem Betreten des Vereinsgeländes des MFC-Stremtal unterwirft sich jede Person ausnahmslos dieser Platzordnung! Eltern haften für Ihre Kinder!

 

 Flugbereich

Flugzonen